In der aktuellen Ausgabe der ‚Zürcher Wirtschaft‘, der Zeitung des KMU- und Gewerbeverbands (KGV) des Kantons Zürich, ist ein Beitrag von mir zum Thema Klima-, Umwelt- und Energiepolitik erschienen. Darin spreche ich mich dafür aus, die Nutzung von Biogas im Gebäudebereich unbürokratisch im kantonalen Energiegesetz zu verankern.

Auf eine solche Verankerung zielt die Parlamentarische Initiative „Gesamtheitliche Betrachtungsweise der Förderung erneuerbarer Energien“ ab, die ich am 26. März 2018, lange vor den sogenannten Klimastreiks zusammen mit der FDP und der SVP im Kantonsrat eingereicht habe. Konkret soll im Gebäudebereich die Nutzung erneuerbarer Gase für die Erfüllung der Gebäude- und Energievorschriften des Kantons Zürich anerkannt und entsprechend angerechnet werden dürfen.

Eine solch unbürokratische Nutzung von Biogas stellt für Hauseigentümer „eine sinnvolle Ergänzung dar, um einen weiteren Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen zu leisten“, wie es im Artikel heisst. Dass ein solcher Schritt sinnvoll ist, zeigt die Vergangenheit, in der die Hauseigentümer bereits einen beachtlichen Effort zur CO2-Reduktion geleistet haben – eine Tatsache, die im gegenwärtigen Medienrummel gerne ignoriert wird.

So konnten gemäss Bundesamt für Umwelt BAFU die Emissionen im Gebäudebereich 2016 gegenüber dem Stand von 1990 um markante 23% gesenkt werden. Damit haben die Hauseigentümer nicht nur davon geredet, sondern auch tatsächlich einen erheblichen Beitrag zur CO2-Reduktion geleistet – dies notabene auf freiwilliger Basis.

Dies zeigt, dass es sich lohnt, nicht einseitig und etatistisch auf staatliche Vorschriften und Verbote zu setzen, sondern auf Anreize, die es für Hauseigentümer attraktiv machen, einen wirksamen Beitrag zur CO2-Reduktion zu leisten. Die unbürokratische Nutzung des nahezu CO2-neutralen, erneuer- und speicherbaren sowie grundlastfähigen Biogases kann hierzu einen weiteren wichtigen Beitrag leisten. Den ganzen Artikel können Sie hier lesen.