Hin und wieder gibt es nicht nur im Kino, sondern auch in der Politik ein Happy End. So geschehen anfangs Juli, als mit dem Mehrwertausgleichsgesetz eine Vorlage in erster Lesung den Zürcher Kantonsrat einstimmig passierte, von der man bis vor kurzem annahm, dass sie den Kantonsrat für eine lange Zeit blockieren würde. Wenn man sich die komplexe Ausgangslage anschaut, in der widerstreitende Interessen aufeinander geprallt sind, ist dieses Resultat doch sehr beachtlich. Ein Drama mit Happy End!

In der aktuellen Ausgabe der ‚Zürcher Wirtschaft‘, der Zeitung des KMU- und Gewerbeverbands (KGV) des Kantons Zürich, habe ich im Beitrag „KMU-verträgliche Mehrwertabgabe“ den verschlungenen Pfad nachgezeichnet, den dieses Gesetz genommen hat:

„Bei den Diskussionen über die Ausarbeitung der kantonalen Gesetzesvorlage zeigte sich schon früh, dass die Vorstellungen über die Ausgestaltung einer Mehrwertabgabe sehr weit auseinander gehen. […] Aufgrund dieser grossen Differenzen bestand wenig Hoffnung darauf, dass es innerhalb der vom Bund geforderten Umsetzungsfrist bis zum 30. April 2019 gelingen würde, noch rechtzeitig eine breitabgestützte Vorlage auszuarbeiten. Anfang Mai schliesslich verfügte der Bund gegen den Kanton Zürich das angedrohte Einzonungsverbot – der Scherbenhaufen war perfekt.“

Doch dank dem Einsatz der kantonsrätlichen Kommision für Planung und Bau (KPB), deren Vizepräsident ich bin, gelang es schliesslich doch noch, die Scherben rechtzeitig zusammenzukehren und eine Kompromisslösung auszuarbeiten. Ein Kompromiss, der gerade auch für das Gewerbe und Haus- und Grundeigentümer vorteilhaft ist.

So konnte die KPB erwirken, „dass kleinere Grundstücke bei Auf- und Umzonungen komplett vom Verfahren ausgenommen werden – es sei denn, die Mehrwerte wären sehr erheblich. Gerade von dieser entlastenden Regelung wird sicher auch das Gewerbe profitieren können, da viele Betriebe auch im Besitz von eigenen Liegenschaften sind.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es der KPB gelang, eine Lösung zu erarbeiten, „die den Anliegen des durchschnittlichen Hauseigentümers und den meisten KMU-Betrieben wesentliche Vorzüge zugesteht.